zur Übersicht

Herbschte


In dieser Schublade lassen sich weitere Informationen zur Ernte 2025 finden. Preislisten für oenologische Hilfsmittel und Labormaterialien können gerne per Mail angefragt werden.

Eine erfolgreiche Ernte wünscht
Michael Hänzi

____
 
Durch das Klicken auf die nachfolgenden Themenbereiche werden die entsprechenden Informationen angezeigt.


Herbschte Heft

Dieses Heft fasst einige Themen rund um die Ernte zusammen. Wenn möglich, wird es jedes Jahr aktualisiert und erweitert. Welche Themen fehlen?

Anmerkungen, Fragen, Wünsche oder das Heft in gedruckter Form bestellen, gerne per Mail.


PDF-Download:

Zertifikate

Bürokratie lebt davon, dass ganz viele Dokumente gesammelt werden müssen. Nützt allein das Sammeln solcher Dokumente? Wichtig ist eher, den relevanten Inhalt zu kennen und an die verantwortlichen Personen weiter zu leiten.

→ Hier geht es zu den Zertifikaton von Eaton.


PDF-Downloads:

Analytik

Diese Checkliste ist ein erster Versuch ein paar Gedanken zum Thema Analytik zusammen zu fassen. Nebst der Analytik ist die Sensorik match entscheidend. Eine kritische Auseinandersetzung mit den eigenen Fähigkeiten (Schwächen und Stärken erkennen) ist ratsam.


PDF-Download:


→ Weinanalysen: oenolytik.ch
→ Stufenkontrolle, Mikrobiologie, Spezialanalytik und Arbeitssicherheit: laborveritas.ch

Behälter

Das Arbeitsblatt R4 der LGVP Wein beschreibt die Gefahr von Phthalaten (Weichmachern). Das Risiko geht von Behältern oder sonstigen Gerätschaften aus, die mit Kunstsfoffen ausgekleidet sind. Ungeeignete Bag-in-Box-Verpackungen wie auch Prodorglastanks können ebenso unerwünschte Phthalate und/oder Bisphenol A an den Wein abgeben.

Zur Erinnerung: Weingefässe müssen lebensmitteltauglich sein und nicht für romantische Geschichten herhalten. Je praktischer Gefässe sauber gehalten werden können, um so eher bleiben sie sauber.

Behälter aus reinem Kunststoff, in allen Formen und Farben, sind günstig und beliebt. Der Sauerstoffeintrag ist je nach Polymer und Verschluss mehr oder weniger tragisch. Nicht alle Lieferanten sind anscheinend in der Lage die nötigen Konformitäten über die Lebensmitteltauglichkeit zur Verfügung zu stellen. Geschweige den Protokolle über Migrationstests. Inwieweit ein Styrolton die Komplexität eines Weines bereichert, bleibt hier unkommentiert.

→ Folgend ein paar interessante Behälter:

Trockeneis

Zur Innertisierung von Maischen und Mosten ist Trockeneis sehr praktisch. Zur aktiven Kühlung eher teuer.

→ polarjet bietet lebensmittelechtes Trockeneis an:

→ Wer sich selber und seine Mitarbeiter*innen schützen möchte: Gasmännin

PVPP – Bitte nicht bitter

Wieso mit PVPP schönen?

Divergan F® ist ein quervernetztes Polyvinylpolypyrrolidon und reduziert spezifisch phenolische Verbindungen, bevorzugt flavanoide Polyphenole.
Wenn Flavanoide im Wein verbleiben, können diese durch Oxidation zu unerwünschten Bitterstoffen polymerisieren. PVPP führt zur Aufhellung der Farbe und kann Weine glatter und geschmeidiger wirken lassen. Überschönte Weine wirken dagegen ausgezogen und dünn. Die Anwendung ist präventiv wie auch kurativ möglich.


Wieso mit PVI/PVP schönen?

Divergan HM® ist ein spezielles Popcorn-Polymer (Polyvinylimidazol-Polyvinylpolypyrrolidon-Copolymere) und reduziert Kupfer, Eisen, Aluminium, Nickel, Zink, Blei, Chrom, Arsen, Mangan sowie Cadmium in Most und Wein. Es ersetzt die seit über 90 Jahren angewendete Blauschönung mit Kaliumhexacyanoferrat. Das Verhältnis zwischen Kupfer- und Eisenionen spielt hierbei keine Rolle mehr.


Wie wende ich das PVPP im Most und Wein an?

Wenn möglich im geklärten oder filtrierten Most oder Jungwein anwenden.
10% Suspension mit Most/Wein oder Wasser herstellen.
Während 1 bis 2 Stunden quellen, damit sich die Wirksamkeit erhöht.
Wird das Trockenpulver direkt zugegeben: mindestens während 30 Minuten Kontaktzeit im Most oder Wein wirken lassen.
Nach wenigen Stunden den Most ab dem Trub abziehen oder abflottieren.
Nach spätestens 1 bis 8 Tagen den Wein vom Trub abziehen.


Wie wende ich das PVI/PVP im Most und Wein an?

Kupfergehalt analysieren lassen.
Wenn möglich im geklärten oder filtrierten Most oder Jungwein anwenden.
Die abgewogene Menge in der 10-fachen Menge Wasser während 20 Minuten quellen lassen.
Suspension in den Most oder Wein einrühren und gut verteilen.
Nach 30 Minuten und nach 60 Minuten nochmals aufrühren.
Nach drei Stunden ist die Reaktion abgeschlossen.
Spätestens nach zwei Tagen durch eine Schichtenfiltration abfiltrieren.
Nochmals den Kupfergehalt analysieren lassen.
 

Welches sind die Aufwandmengen?

PVPP
Je gesünder und reifer das Lesegut ist, desto weniger PVPP braucht es.

Praxisbeispiel aus einem Labor:
Gemessene 50 mg/l flavanoide Phenole (sehr hoher Wert) konnten mit 80 g/hl PVPP auf 8 bis 10 mg/l runter geschönt werden.
Die Anwendung im Wein lässt sich sehr gut durch Vorversuche abklären. Die Analyse der flavanoide Phenole ist ratsam.
max. zulässige Menge PVPP: 80 g/hl

PVI/PVP
Anwendungsbeispiel Weisswein:
Der Kupfergehalt von 1 mg/l wurde durch die Zugabe von 50 g/hl Divergan HM auf 0.26 mg/l reduziert.
max. zulässige Menge PVI/PVP: 50 g/hl
 

Was ist zu beachten?

Schönungen wirken über 10° C.
Schönungen im Wein sind ein delikates Unterfangen. Der Sauerstoffeintrag während der Behandlung ist nicht zu unterschätzen. Ebenso der Aromaaustrag durch turbulente Oberflächen. Es ist ratsam Rührwerke und Pumpen frequenzgesteuert zu betreiben.
Beim Umgang mit PVPP und PVI/PVP auf den persönlichen Schutz achten und eine Staubmaske sowie eine Schutzbrille tragen.
Vermeiden lässt sich eine Überschönung von Jungweinen mit PVPP durch Schönungsvorproben und genauer durch die analytische Erfassung der Flavanoide.
PVPP und PVI/PVP verblocken irreversibel Crossflowfiltermodule, Gaskontaktoren und Membranfilterkerzen vor dem Füller.
Eiweiss-Gerbstofftrübungen führen zum weissen Bruch.
Eisen-Gerbstofftrübungen führen zum braunen oder schwarzen Bruch.
Ab einem Gehalt von 0.5 mg/l Kupfer bzw. ab einem Gehalt von 4 mg/l Eisen kann es jeweils zu Trübungen kommen.
 

Wie lagere ich PVPP und PVI/PVP?

Gut verschlossen an einem trockenen, kühlen und geruchsneutralen Ort.
Vor Feuchtigkeit schützen.
Tipp: Verpackungen vakumieren oder in einen dichten Behälter umfüllen.

Welches sind die gesetzlichen Grundlagen für die PVPP- und PVI/PVP-Schönung?


Tabelle 2: Zugelassene önologische Stoffe
Punkt 5.16: Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP)
E-Nummer und/ oder CAS- Nummer: E 1202/CAS 25249-54-1
OIV-Kodex der önologischen Verfahren (1): Dossier 3.4.9 (1987)
Verweis auf ein Dossier des OIV- Kodex: COEI-1-PVPP
Zusatzstoff: nein
Verarbeitungshilfsstoff/als Verarbeitungshilfsstoff verwendeter Stoff: ja
Bedingungen und Grenzwerte für die Anwendung (3): keine
Kategorien von Weinbauerzeugnissen (4): 1 (Wein), 3 (Likörwein), 4 (Schaumwein), 5 (Qualitätsschaumwein), 6 (aromatischem Qualitätsschaumwein), 7 (Schaumwein mit zugesetzer Kohlensäure), 8 (Perlwein), 9 (Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure), 10 (Traubenmost), 15 (Wein aus eingetrockneten Trauben) und 16 (Wein aus überreifen Trauben)
nach OIV max. zulässige Aufwandmenge PVPP: 80 g/hl

Tabelle 2: Zugelassene önologische Stoffe
Punkt 6.12: Polyvinylimidazol- Polyvinylpolypyrrolidon- Copolymere (PVI/PVP)
E-Nummer und/oder CAS- Nummer: CAS 87865-40-5
OIV- Kodex der önologischen Verfahren (1): Dossier 2.1.20 (2014), 3.4.14 (2014)
Verweis auf ein Dossier des OIV- Kodex: COEI-1-PVIPVP
Zusatzstoff: nein
Verarbeitungshilfsstoff/ als Verarbeitungshilfsstoff verwendeter Stoff: ja
Bedingungen und Grenzwerte für die Anwendung (3): Die Behandlung wird in die Register gemäss Artikel 147 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 eingetragen.
Kategorien von Weinbauerzeugnissen (4): 1 (Wein), 3 (Likörwein), 4 (Schaumwein), 5 (Qualitätsschaumwein), 6 (aromatischem Qualitätsschaumwein), 7 (Schaumwein mit zugesetzer Kohlensäure), 8 (Perlwein), 9 (Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure), 10 (Traubenmost), 11 (teilweise gegorenem Traubenmost), 15 (Wein aus eingetrockneten Trauben) und 16 (Wein aus überreifen Trauben)
nach OIV max. zulässige Aufwandmenge PVI/PVP: 50 g/hl
 

Gibt es Alternativen zu PVPP und PVI/PVP?

PVPP
Sönderung des Traubengutes.
Der Einsatz von Casein, Gelatine und Eiweisse pflanzlichen Ursprungs sind ergänzende Schönungen.
Mostoxidation
Alternative Mischprodukte, welche die Industrie als Ersatz von PVPP gegen Bittertöne anbietet, sollten sehr genau überprüft werden. Das Marketing solcher Produkte scheint weiter zu sein als die Entwicklungsabteilung.

PVI/PVP
Die Blauschönung zur Schwermetallentfernung ist nicht mehr zu empfehlen.
Die Quellen von Kupfer im Pflanzenschutz wie in der Böckserbekämpfung reduzieren.
Mögliche Eisenquellen: Messingteile und undichte Prodorglastanks.
 

Fragen an die Wissenschaft?

Wirkt PVPP gegen untypische Alterungsnoten (UTA)?
Gilt PVPP und PVI/PVP als Mikroplastik?
Welchen Einfluss hat PVPP und PVI/PVP längerfristig auf die Aromatik eines Weines?
Wie stark migriert PVPP und PVI/PVP in den Most und Wein? (Polymere bauen sich zu Monomeren ab)
 

Literaturquellen:

(Angaben kopieren und in einer Suchmaschine einfügen)

  • Technische Information «Divergan F®», BASF, November 2010
  • «Praktikerhandbuch Oenologie», Bernd Weik, Meininger Verlag GmbH, Neustadt/Weinstrasse, 4. Auflage, 2017
  • «Optimierung der Haltbarkeit und Aromastabilität fruchtiger Weissweine», Volker Schneider, Geisenheimer Berichte Band 85, Gesellschaft zur Förderung der Hochschule Geisenheim, Geisenheim, 2017
  • «Mostoxidation unter besonderer Berücksichtigung der Flotation», Önologisches Kompendium No. 3 -III./2002 (http://de.schneider-oenologie.de/wp-content/uploads/2020/03/Komp.Mostoxidation.pdf)
  • «Präzise Bestimmung von Gerbstoffen in Weisswein», Volker Schneider, Das Deutsche Weinmagazin, 15.08.2020 (http://de.schneider-oenologie.de/wp-content/uploads/2020/09/Gerbstoffe-in-Weisswein-Bestimmung-und-Interpretation-DWM-2020.pdf)
  • «Schönung und Stabilisierung», Robert Steidl, Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart, 2004
  • «Kupfer und Eisen ade, Neue Möglichkeit zur Metallreduktion in Most und Wein», Simon Bachmann, Eaton
  • «Untersuchungen zum Einsatz von PVI/PVP bei Bier und Wein», Dissertation, Martin Schubert
  • Önologische Praxis OIV: https://www.oiv.int/public/medias/7713/en-oiv-code-2021.pdf
  • OIV- Dossier: https://www.oiv.int/public/medias/4267/e-coei-1-pvpp.pdf
  • OIV- Dossier: https://www.oiv.int/public/medias/3273/e-code-ii-2120.pdf
Kohle – ein altbewährtes Schönungsmittel


Wieso mit Kohle schönen?

Önologische Aktivkohlen, pflanzlichen Ursprungs, dienen zur Geschmacksverbesserung (GE) oder zur Farbkorrektur (FA). Die Anwendung ist erlaubt bei Traubenmost, Jungwein, RTK und Weisswein.

Durch die innere Oberfläche (1’000 bis 2’000 Quadratmeter pro Gramm) besitzen Aktivkohlen ein sehr grosses Adsorptionsvermögen für Atome, Moleküle und Kolloide.


Wie wende ich die Kohle im Most an?

  • Wenn möglich im geklärten oder filtrierten Most anwenden.
  • Bei einer Kombinationsschönung zuerst die Kohle zugeben, damit diese nicht von den anderen Schönungsmitteln belegt wird.
  • Die abgemessene Menge mit Most anrühren.
  • Unter ständigem Rühren während 10 bis 20 Minuten in die Gesamtmenge einrühren.
  • Nach einer Stunde Wirkzeit nochmals intensiv aufrühren.
  • Die Schönungswirkung ist nach wenigen Stunden abgeschlossen.
  • Vom Trub abziehen oder abflottieren.


Wie wende ich die Kohle im Wein an?

  • Wenn möglich im geklärten oder filtrierten Jungwein anwenden.
  • Bei einer Kombinationsschönung zuerst die Kohle zugeben, damit diese nicht von den anderen Schönungsmitteln belegt wird.
  • Die abgemessene Menge mit Jungwein anrühren.
  • Unter ständigem Rühren während 10 bis 20 Minuten in die Gesamtmenge einrühren.
  • Nach einer Stunde Wirkzeit nochmals intensiv aufrühren.
    Achtung: Kohlensäure, die sich dabei entspannen kann!
  • Die Schönungswirkung ist nach wenigen Stunden abgeschlossen.
  • Spätestens nach 2 Tagen abfiltrieren.


Welches sind die Aufwandmengen?

Actiliq GE (Beispiel einer hochaktiven Geschmackskohle):

  • Je nach Fremdgeschmack: 1 bis 50 g/hl
  • Behandlung von Entschleimungstrub: 80 bis 100 g/hl
  • max. zulässige Menge: 100 g/hl
  • Genaue Menge durch Vorversuche abklären.

Noir Activa Max (Beispiel einer Farbkohle):

  • Zur Farbkorrektur von hochfarbigen Weissweinen: 20 bis 40 g/hl
  • Zur Farbkorrektur von Mosten aus süss gekelterten blauen Trauben: 20 bis 100 g/hl
  • max. zulässige Menge: 100 g/hl
  • Genaue Menge durch Vorversuche abklären.


Was ist zu beachten?

  • Pulverförmige Kohle ist aktiver als granulierte Kohle.
  • Schönungen wirken über 10° C.
  • Schönungen im Wein sind ein delikates Unterfangen. Der Sauerstoffeintrag während der Behandlung ist nicht zu unterschätzen. Ebenso der Aromaaustrag durch turbulente Oberflächen. Es ist ratsam Rührwerke und Pumpen frequenzgesteuert zu betreiben.
  • Beim Umgang mit Kohle auf den persönlichen Schutz achten und eine Staubmaske sowie eine Schutzbrille tragen.
  • Kohle greift im Wein radikal ein. Die Mostbehandlung ist zu bevorzugen.
  • Die max. zulässige Menge von 100 g/hl ist als Summe der beiden Kohlearten zu betrachten.
  • Wenn beide Kohlearten zum Einsatz kommen, zuerst die Geschmackskohle verwenden.
  • Kohle stört die Gärung nicht.


Wie lagere ich Kohle?

  • Gut verschlossen an einem trockenen, kühlen und geruchsneutralen Ort.
  • Vor Feuchtigkeit schützen.
  • Tipp: Verpackung vakumieren oder in einen dichten Behälter umfüllen.


Welches sind die gesetzlichen Grundlagen für die Kohleschönung?

Links:

 

Tabelle 2: Zugelassene önologische Stoffe

  • Punkt 3.1: Önologische Holzkohle (Aktivkohle)
  • E-Nummer und/ oder CAS- Nummer: keine
  • OIV- Kodex der önologischen Verfahren (1): Dossier 2.1.9 (2002); 3.5.9 (1970)
  • Verweis auf ein Dossier des OIV- Kodex: COEI-1-CHARBO
  • Zusatzstoff: nein
  • Verarbeitungshilfsstoff/ als Verarbeitungshilfsstoff verwendeter Stoff: ja
  • Bedingungen und Grenzwerte für die Anwendung (3): keine
  • Kategorien von Weinbauerzeugnissen (4): Weisswein, 2 (Jungwein), 10 (Traubenmost) und 14 (Traubenmostkonzentrat)
  • nach OIV max. zulässige Aufwandmenge: 100 g Trockenpräparat pro hl

Definition Weisswein: 3. Kapitel, Art. 69:

2. Roter Wein und Roséwein sind ausschliesslich aus blauen Trauben gewonnene Weine, die mehr oder weniger lang an der Maische vergoren werden, bevor sie abgepresst werden. Vorbehalten bleibt Artikel 73 Absatz 6.

3. Weisser Wein ist Wein aus weissen Trauben oder aus vollständig süss gekelterten blauen Trauben.

Artikel 73:

6. Roséwein mit KUB/AOC darf insgesamt bis höchstens 10 Prozent mit Weisswein verschnitten werden, wenn die anwendbaren kantonalen Bestimmungen dies zulassen. Die Bestimmungen der Weinverordnung vom 14. November 2007(13) bleiben vorbehalten.


Gibt es Alternativen zur Kohle?

Sönderung des Traubengutes.

Bezüglich Entfärbung von süss gekelterten blauen Trauben:

  • Letzte Pressfraktion nicht mehr verwenden.
  • Tannine mit Gelatine rausschönen, damit keine farbstabilen Polymere entstehen können.
  • Mostoxidation


Fragen an die Wissenschaft?

  • Wie gut adsorbiert önologische Holzkohle Pflanzenschutzmittelrückstände?
  • Gibt es einen relevanten Unterschied zwischen Kohle GE und BI?


Literaturquellen:

(Angaben kopieren und in einer Suchmaschine einfügen)

  • Technisches Datenblatt von Eaton: Getränkestabilisierung, SIHA Actiliq GE, 12-2016
  • Technisches Datenblatt von Eaton: Getränkestabilisierung, SIHA CARBOGRAN FA, 08-2018
  • https://www.wzw.tum.de/public-html/bmeier/pages/569kohle.htm
  • «Schönung und Stabilisierung», Robert Steidl, Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart, 2004
  • «Technologie des Weines», Jochen Hamatschek, Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart, 2015
  • «Chemie des Weines», Gottfried Würdig und Richard Woller, Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart, 1989
  • OIV-Dossier: https://www.oiv.int/public/medias/3257/e-code-ii-219.pdf
  • OIV-Dossier: https://www.oiv.int/public/medias/4063/e-coei-1-charbo.pdf
Eben nicht Portwein


Wieso nicht die Verkaufspalette mit einem «Portwein» ergänzen?

Kräftige Weine mit viel Alkohol und Süsse sind immer Mal wieder gefragt. Dabei geht es nicht um Massen. Es geht auch nicht um die Nachahmung bekannter Produkte aus Portugal. Es geht um leckere Erfahrung und Freude.

Aus welcher Traubensorte herstellen?
Das Spektrum ist völlig frei: weiss, rosé, rot, dunkelrot.
Auch da empfiehlt es sich fruchtige Trauben zu verwenden.

Welches sind mögliche, analytische Eckdaten des Endproduktes?
20 % Volumen Alkohol
20 bis 100 g/L Restzucker
Mehr als 5 g/L Gesamtsäure, je nach Süsse
BSA ist nicht zwingend nötig, wenn überhaupt durchführbar.
Je nach Stilistik braucht es den Oxidationsschutz der schwefeligen Säure nicht.
Die Filtration nützt für die mikrobielle Stabilität und die Klarheit des «Portweines».

Wie nenne ich das Kind?
Alles ausser Portwein, Vintage oder andere regionale Begriffe, die seit den Kelten geschützt sind.
Kreativität ist gefragt. Je besser der Wein, desto weniger wichtig der Name.

Was für einen Schnaps verwenden?
Destillate aus Traubentrester, Weinhefe oder Wein sind erlaubt.
Ein feinfruchtiger Weinbrand, der die Frucht des Gärgutes nicht zu stark konkurrenziert, ist zu bevorzugen.
Ein hoher schwefelige Säuregehalt des Destillates, aus Weinen mit viel freier SO2, kann die Aromatik stark beeinflussen.
Der zugesetzte Schnaps sollte mindestens einen Alkoholgehalt von 75 % Vol. haben. Ansonsten ist der Verdünnungseffekt zu gross. Destillate zwischen 80 und 85 % Volumen Alkohol gehen prima.

Wie berechne ich den Alkoholzusatz?
Zuerst den durch die Gärung entstanden Alkohol ausrechnen. Dafür gibt es eine gute Hilfe auf dem Netz: www.schnapsbrennen.at/tools/berechnungen/zucker-alkohol-umrechnung/

Auf Grund dieser Berechnung den Zusatz mit folgender Gleichung berechnen:

(Anzahl Liter Gärgut multipliziert mit Alkoholgehalt in %) + (x Liter Destillat multipliziert mit Alkoholgehalt in %) = (Anzahl Liter Gärgut + x Liter Destillat) multipliziert mit gewünschterm Alkoholgehalt in %

Nach x auflösen.

Beispiel:

1’000 Liter Gärgut, mit 90° Oe gelesen, vergoren bis 30° Oe, also um 60° Oe vergoren.

--> gemäss Rechner: 60° Oe = 7.58 % Vol. Alkohol

Destillat: 85 % Vol. Alkohol
Zielgehalt: 20% Vol. Alkohol

(1’000 L x 7.58 %) + ( x L x 85 %) = (1’000 L + x L) x 20 %
7’580 + 85x = 20’000 + 20x

65x = 12’420
x = 191.08
x = Zugabe in Liter Destillat (85 %)

Die Berechnung mit diesem Dreisatz ignoriert die Volumenkontraktion. Bedeutet, dass der errechnete Wert nicht zu 100 % stimmt, sondern eine Annäherung ist.
Wer es super genau berechnen möchte, kann den Calco Rechner verwenden: www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/themen/alcohol/inlandproduktion/alkoholgehaltsbestimmung.html

Wann gebe ich das Destillat zum Gärgut?
Je nach Restsüsse- Wunsch.
Das Destillat kann direkt in die Gärung gegeben werden. Der hohe Alkoholgehalt stoppt die Gärung. Bei Maischegärungen darauf achten, dass die Gerbstoffextraktion ändert.

Wie ausbauen?
Je nach Stilistik kann der „Portwein“ eher oxidativ im Holzfass oder eher reduktiv im Edelstahl oder Glasballon ausgebaut werden.

Wie sieht es mit der Alkoholsteuer aus?
Der zugesetzte Schnaps wurde bereits mit 29.– CHF pro Liter 100 %igem Alkohol versteuert.
Dieser Ansatz ändert sich bei Weinen zwischen 18 und 22 % Alkohol auf 14.50 CHF pro Liter 100 %igem Alkohol.
Somit darf die Steuer rückgefordert werden. Je nach Menge ein schöner Batzen.
Weitere Infos dazu in den Quellenangaben.


Literatur und Quellen:

Mehltau – Wie falsch kann echt sein?


Mehltautrauben gehören nicht ins Töpfchen. Rigoroses Aussöndern befallener Trauben ist nötig.
Geruch und Geschmack von Beeren mit echtem Mehltau-Befall können nicht geschönt werden.

Wenn doch die eine oder andere Beere mit falschem Mehltau durch die Lappen geht?

  • Keine langen Maischestandzeiten durchführen.
  • Versuche mit Gelatine, PVPP und Kohle GE (Actiliq GE) durchführen.
Chemikalienliste to go


Seit dem 1. September 2024 gilt die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3; SR 822.113). Es geht darin um den Gesundheitsschutz. Der Arbeitgeber muss ein Verzeichnis der in seinem Betrieb verwendeten Stoffe und Zubereitungen nach dem Chemikaliengesetz vom 15. Dezember 2000 (SR 813.1) führen und eine Gefährdungs- und Risikobeurteilung der damit ausgeführten Tätigkeiten vornehmen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Chemikalienliste erstellen
  • Gefährliche chemische Produkte substituieren (durch weniger gefährliche Alternativen ersetzen)
  • Gefährdungen kennen
  • Sicherheitsdatenblätter beachten und aufbewahren
  • Exposition und Risiken kennen
  • Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen beschaffen
  • Schutzmassnahmen festlegen
  • Beschäftigte informieren, schulen und instruieren
  • Umsetzung kontrollieren
  • Fachgerecht lagern
  • Fachgerecht transportieren
  • Fachgerecht entsorgen
  • Dokumente archivieren
  • Vorgaben zum Mutter- und Jugendarbeitsschutz umsetzen


Links:

Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz
Artikel 24a aus dieser Verordnung

Betriebsgruppenlösung Getränke über Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz von Labor Veritas: laborveritas.ch/de/services/bglg


Downloads:

  • Excel-Tabelle Vorlage Chemikalienliste: Excel-Datei
  • Leitfaden für die Praxis über die Lagerung gefährlicher Stoffe: PDF-Datei

Sicherheitsdatenblätter:

Wo nehme ich nur all die Zeit her, so viel nicht zu lesen?


Folgende Bücher sind direkt bei den Verlagen oder über uns erhältlich.

  • «Önologie der Weissweine – Optimierung von Haltbarkeit und Aromastabilität» von Volker Schneider, ISBN: 978-3-384-63021-6
  • «Tanninmanagement und Redoxführung in Rotweinen – Die Rolle von Sauerstoff, Reduktionsmitteln und Holz» von Volker Schneider, Geisenheimer Berichte, Band 89, ISBN: 13-978-3-934742-80-2
  • «Untersuchungen zum Auftreten dumpfmuffiger Fehltöne im Wein» von Volker Schaefer, Geisenheimer Berichte, Band 74, ISBN: 13-978-3-934-742-63-5